
By Bernhard Eccher
ISBN-10: 3211736662
ISBN-13: 9783211736661
Auch die neue Auflage ist der bew?hrten studiengerechten Darstellung des Rechtsstoffes treu geblieben. Alle seit der Vorauflage erfolgten Gesetzes?nderungen, insbesondere das FamErbR?G 2004 und das Au?StrG 2003, sind in der Neuauflage ber?cksichtigt. Rund ein Dutzend Graphiken dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Verst?ndnis von Zusammenh?ngen. Das Buch soll jedoch nicht nur zur Pr?fungsvorbereitung dienen, sondern auch all jenen, die rasch ihre erbrechtlichen Kenntnisse auffrischen wollen, einen aktuellen ?berblick ?ber diesen Rechtsbereich erm?glichen.
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MTSÏ WEGENÏ abzuhandelnden Erbschaftserwerb hindern oder hinausschieben55Ï:UÏden Sicherungsmitteln der Gläubiger des Erben s Rz ÏF I. ACHLASSGEGENSTÇNDENÏ gutgläubiger Erwerb durch Dritte (s Rz 6/35 F ÏODERÏNACHÏÏBZWÏÏ*AHRENÏErsitzung eingetreTENÏISTÏVGLÏe ÏKANNÏNAT¿RLICHÏDIEÏSPÇTEREÏ'ELTENDMACHUNGÏDESÏ%RBRECHTSÏKEINEÏ7IRKUNGÏMEHRÏENTFALTEN Ï (F$Ï Ï *'3Ï Ï JEDENFALLSÏ ABÏ Ï AUFGEHOBENÏ DURCHÏ DASÏ Ï"2"' 54 AA B. JudÏ%RBSCHAFTSKAUFÏÏFF Ï 3OÏDIEÏ"EGR¿NDUNGÏVONÏKralik, ErbR 57; aA B.
0ARENTELSYSTEM Ï eÏÏ'ESETZLICHEÏ%RBFOLGEÏUNDÏGESETZLICHEÏ3ONDERRECHTSNACHFOLGEN Abb. 4. Ï0ARENTELÏ2EPRÇSENTATIONS
ÏUNDÏ%INTRITTSRECHT III. ACHKOMMENÏEINÏ%INTRITTSRECHTÏZUSTEHTÏHÇNGTÏDAVONÏABÏOBÏIMÏ Einzelfall formelles oder materielles Eintrittsrecht (Repräsentations- Ï :ULETZTÏHIEZUÏChÏRablÏ*"LÏÏ 'ESETZLICHESÏ%RBRECHTÏZWISCHENÏ6ERWANDTENÏ Abb. ACHKOMMENÏEINGESETZTERÏ +INDERÏ2Z Ï IV.
CHTUNGSPmICHTÏ DENÏ %LTERNÏ GEGEN¿BERÏ e 137 Abs Ï KAUMÏ ERBUNW¿RDIGÏ 11 SteinwenterÏ*"LÏÏÏKoziol/Welser II13Ï Ï :URÏ%NTSTEHUNGSGESCHICHTEÏAUSÏDEMÏeÏÏA&ÏVGLÏEccherÏINÏ3CHWIMANN3 § Ï Rz 12 F Erbfähigkeit 17 SEINÏ KNNENÏ ALLENFALLSÏ AUSNAHMSWEISEÏ 6ERSCHULDENSVORWURFÏ NACHÏ e Ï &ALLÏÏANALOG 3. UFZÇHLUNGÏWIRDÏINSBÏNOCHÏDIEÏ5NTERSCHIEBUNGÏ EINESÏFALSCHENÏLETZTENÏ7ILLENSÏUNDÏDIEÏ6ERFÇLSCHUNGÏEINESÏECHTENÏHINZUGEF¿GTÏ$IEÏANGEF¿HRTENÏ(ANDLUNGENÏM¿SSENÏMITÏDEMÏ6ORSATZÏERFOLGENÏDENÏ LETZTENÏ 7ILLENÏ ZUÏ VEREITELNÏ 7ERÏ HINGEGENÏ WENNÏ AUCHÏ MITÏ UNGEHRIGENÏ -ITTELNÏDARAUFÏABZIELTÏDENÏWAHRENÏ7ILLENÏDESÏ%RBLASSERSÏZUMÏ$URCHBRUCHÏ ZUÏVERHELFENÏISTÏNICHTÏERBUNW¿RDIG Beispiel14: "EHARRENÏAUFÏ%INTRAGUNGÏEINERÏlDEIKOMMISSARISCHENÏ3UBSTITUTIONÏF¿RÏ DENÏ&ALLÏDERÏ(EIRATÏDESÏ"ELASTETENÏMITÏEINERÏBESTIMMTENÏ0ERSONÏDIEÏWEGENÏEINESÏ (später nicht gehaltenen) Versprechens, diese Person nicht heiraten zu wollen, urSPR¿NGLICHÏGESTRICHENÏWORDENÏWARÏUMÏDENÏ"ELASTETENÏNICHTÏZUÏKRÇNKEN $AÏDIEÏANGEF¿HRTENÏ(ANDLUNGENÏZUMÏ4EILÏOFTÏNACHÏDEMÏ%RBFALLÏGESETZTÏ WERDENÏWIRDÏHIERÏVOMÏ'RUNDSATZÏDESÏe 545 (Bewertung der Erbfähigkeit NACHÏDEMÏ:EITPUNKTÏDESÏ%RBANFALLSÏSÏ2Z ÏABGEWICHEN 4.
Bürgerliches Recht VI. Erbrecht (Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft) German by Bernhard Eccher
by William
4.5